Darunter befinden sich Zuschuss für:
"-Für Investitionen nach Nummer 1.2.1 e, die die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung gemäß Anlage1 Teil B erfüllen, kann ein Zuschuss bis zu 40 % der Bemessungsgrundlage gewährt werden."
"- Für sonstige Investitionen nach Nummer 1.2.1 sowie für Erschließungsmaßnahmen kann ein Zuschuss bis zu 20 % der Bemessungsgrundlage gewährt werden"
Um mehr über Zuschüsse zu erfahren, wenden Sie sich bitte an das regionale LWK
Nationale Luftreinhalteprogramm
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat die Bundesregierung heute das nationale Luftreinhalteprogramm verabschiedet. Es legt dar, wie mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung, die Luftqualität in Deutschland bis 2030 weiter verbessern will. Hauptziel ist ein deutlicher Rückgang von Feinstaub und seinen Vorläufersubstanzen wie Ammoniak, die die Bildung von Feinstäuben begünstigen.
Die nationale Umsetzung der NEC-Richtlinie erfolgte durch die 43. BImSchV (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe). Die Verordnung trat am 31. Juli 2018 in Kraft.https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-langfriststrategie-fuer-saubere-luft/